„Wenn also von jemandem
klinische Versuche am Patienten verlangt werden – die
damit „Versuche am Menschen“ sind – so postuliert er eine Aufopferungspflicht des Patienten
für die Allgemeinheit ...

Eine Aufopferungspflicht (die mit erheblichem Risiko verbunden sein kann)
für den Nutzen anderer Menschen ist verfassungsrechtlich nicht verankert.

Wenn eine Behörde außerhalb der ethisch und gesetzlich geforderten Aufopferungspflicht
die Durchführung von „Versuchen am Menschen“ zur Voraussetzung dafür macht, dass
bestimmte Arzneimittel dem Arzt zur Erfüllung seines Behandlungsauftrages zur Verfügung stehen,
dann übt sie einen Zwang aus, durch den die Versuchsperson Mittel zum Zweck wird.
Dieser Vorgang fällt aber unter Kants Definition der Unmoral.

Wenn Versuche in der geforderten Form z.B. durch Randomisation [1] -
bei der immer ein gesamthaftes Patientenkollektiv erfasst werden muss –
zur Folge haben können,
dass einer Anzahl von Patienten aus wissenschaftlichen Gründen
das Leben gerettet wird, so fordert der Staat zum Todschlag auf;

wenn er Versuche fordert oder auch nur indirekt begünstigt,
die ein tödliches Risiko mit sich bringen können, so ist dies
Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Tötung eines Menschen – sei es durch aktive Tätigkeit oder
durch Unterlassung – wird rechtlich als Totschlag aufgefasst.

Da der Tod mit zum Versuchsziel gehört (andernfalls würde der randomisierte
Versuch gar nicht durchgeführt), besteht auch ein Vorsatz. Er ist somit
integrierender Bestandteil der Versuchsordnung ...

Jedes sozial wirksame Modell, das im Widerspruch zur BEOBACHTUNG,
ERFAHRUNG, URTEILSKRAFT und KREATIVITÄT des ARZTES steht,
muss mit innerer Notwendigkeit zur sozialen und
menschlichen Destruktion führen ...

[1] Randomisation: Ist die zufallsmäßige Aufteilung einer größeren Anzahl von Versuchspersonen oder Versuchstieren in 2 oder mehrere Gruppen
[Prüf- (Verum-) und Kontrollgruppe]. Umgangssprachlich kann man den Begriff Randomisation auch mit "Auslosen" übersetzen.
Man braucht die Randomisation bei der Durchführung von statistischen Testverfahren.




Dr.med.Helmut Kienle (1923-1983), Institut für angewandte Erkenntnistheorie und
medizinische Methodologie eV (IFAEMM) in Freiburg im Breisgau/Bad Krozingen bemerkt dazu:

www.ifaemm.com/

„... Wenn nun aber ein Staat oder wenn ein anderer öffentlich beauftragter Treuhänder
(Behörde, Kasse, Kammer) nur Medikamente anerkennt, die in randomisierten
oder doppelblinden Studien geprüft sind, und wenn dadurch
der Arzneimittelschatz beschnitten wird, so bedeutet dies einen
unsachgemäßen und unnötigen Eingriff in drei Grundrechte:


1. Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung

2. Die ärztliche Therapiefreiheit

3. Selbstbestimmungsrecht des Patienten

Hinzu kommt das ethische Problem:
In randomisierten Studien werden die Kontrollpatienten
in einem hohen Prozentsatz schlechter versorgt …“

Aus: Helmut Kienle: Komplementärmedizin - Schulmedizin,
Wissenschaftsstreit am Ende des 20. Jahrhunderts"
Schatthauer Verlag, 1994



Web Links:
www.ifaemm.com/
http://de.wikipedia.org/wiki/Randomisierung
http://de.wikipedia.org/wiki/Randomisierte%2C_kontrollierte_StudieWe
http://de.wikipedia.org/wiki/Blindstudie

http://de.wikipedia.org/wiki/Statistik
http://de.wikipedia.org/wiki/Zufall


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Dr. med. Gerhard Kienle (22. November 1923 in Madrid; † 2. Juni 1983 in Herdecke)
war ein deutscher anthroposophischer Arzt, Neurologe, Gesundheitspolitiker und Wissenschaftstheoretiker.

Er war Hauptbegründer des Gemeinschaftskrankenhauses Herdecke (1969 in der Stadt Witten/Herdecke im Ortsteil Westende eingeweiht, das erste anthroposophisch ausgerichtete Krankenhaus in Deutschland) und der Universität Witten/Herdecke (die erste und bis heute einzige Voll-Universität in privater Trägerschaft in Deutschland).

Der Sohn einer Diplomatenfamilie wuchs in Madrid auf und zog 1940 nach Berlin.
1945-1948 studierte er an der Universität Tübingen Medizin und promovierte dort.
1953 wurde er Assistent an der Nervenklinik der Universität Tübingen.
1963-1968 war er neurologischer Oberarzt unter Prof. Duus am Krankenhaus Nordwest in Frankfurt am Main.
In dieser Zeit verfasste er eine freie Habilitation über den nichteuklidischen Sehraum des Menschen.
1968 war er an der Grundsteinlegung des Gemeinschaftskrankenhauses Herdecke beteiligt, das 1969 eingeweiht werden konnte.

In den 1970er Jahren setzte er sich für die umstrittene gesetzliche Verankerung und wirtschaftliche Erstattungsfähigkeit der homöopathischen, naturheilkundlichen, und anthroposophisch erweiterten Medizin im deutschen Gesundheitswesen ein.
In seiner Rolle als wissenschaftlicher Gutachter des Arzneimittelausschusses des Bundestages hatte er die methodenpluralistische Fassung des Arzneimittelgesetzes von 1976 im positiven Sinne mitzuverantworten.

1982 war er maßgeblicher Mitbegründer der Universität Witten/Herdecke als erste freie Universität der Bundesrepublik Deutschland.

In seinen Büchern kritisierte Gerhard Kienle den vorherrschenden Glauben in die Übertragbarkeit von Ergebnissen aus Tierversuchen mit Medikamenten auf den Menschen, indem er prinzipielle Unterschiede zwischen Mensch und Tier aufzeigte und unzulässige Argumentationen zugunsten von Tierversuchen aufzudecken suchte, wiewohl er nicht prinzipiell gegen diese Versuche war.

Werke:
1) Die optischen Wahrnehmungsstörungen und die nicht-euklidische Struktur des Sehraums, Stuttgart 1968
2) Arzneimittelsicherheit und Gesellschaft, Schattauer, Stuttgart 1974
3) Christentum und Medizin. Vorträge, Urachhaus
4) Die Zulassung von Arzneimitteln und der Widerruf von Zulassungen nach dem Arzneimittelgesetz von 1976, mit R. Burkhardt, Stuttgart 1982
5) Der Wirksamkeitsnachweis für Arzneimittel. Analyse einer Illusion, mit R. Burkhardt, Stuttgart 1983
6) Die ungeschriebene Philosophie Jesu, Urachhaus

Literatur
:
1) Peter Selg: "Gerhard Kienle - Leben und Werk. (Band 1: Eine Biographie. Band 2: Ausgewählte Aufsätze und Vorträge)" Verlag am Goetheanum. Dornach. 2003. ISBN 3-7235-1165-1
2) Peter Selg: "Anfänge anthroposophischer Heilkunst. Ita Wegman, Friedrich Husemann, Eugen Kolisko, Frederik Willem Zeylmans van Emmichoven, Karl König, Gerhard Kienle. (Pioniere der Anthroposophie; Band 18)" Philosophisch-Anthroposophischer Verlag am Goetheanum. Dornach. 2000. ISBN 3-7235-1088-4
3) Peter Selg: "Die Würde des Menschen und die Humanisierung der Medizin. Aufsätze und Vorträge von Gerhard Kienle" Verlag des ITA WEGMAN INSTITUS 2009