„Wenn
also von jemandem
klinische Versuche am Patienten
verlangt werden
–
die
damit
„Versuche am Menschen“ sind –
so postuliert er eine Aufopferungspflicht des Patienten
für die
Allgemeinheit ...
Eine Aufopferungspflicht (die mit erheblichem Risiko verbunden sein kann)
für den Nutzen anderer Menschen ist verfassungsrechtlich nicht verankert.
Wenn eine Behörde außerhalb der ethisch und gesetzlich geforderten
Aufopferungspflicht
die Durchführung von „Versuchen am Menschen“ zur
Voraussetzung dafür macht, dass
bestimmte Arzneimittel dem Arzt zur
Erfüllung seines Behandlungsauftrages zur Verfügung stehen,
dann übt
sie einen Zwang aus, durch den die Versuchsperson Mittel zum Zweck
wird.
Dieser Vorgang fällt aber
unter Kants Definition der Unmoral.
Wenn
Versuche in der geforderten Form z.B. durch Randomisation
[1] -
bei der
immer ein gesamthaftes Patientenkollektiv erfasst werden muss –
zur Folge haben können,
dass einer Anzahl von Patienten aus wissenschaftlichen
Gründen
das Leben gerettet wird, so fordert der Staat zum Todschlag
auf;
wenn er Versuche fordert oder auch nur indirekt begünstigt,
die
ein tödliches Risiko mit sich bringen können, so ist dies
Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge.
Die
Tötung eines Menschen – sei es durch aktive Tätigkeit
oder
durch Unterlassung – wird rechtlich als Totschlag aufgefasst.
Da der Tod mit zum Versuchsziel gehört (andernfalls würde
der randomisierte
Versuch gar nicht durchgeführt),
besteht auch
ein Vorsatz. Er ist somit
integrierender Bestandteil der Versuchsordnung ...
Jedes
sozial wirksame Modell, das im Widerspruch zur BEOBACHTUNG,
ERFAHRUNG,
URTEILSKRAFT und KREATIVITÄT des ARZTES steht,
muss mit innerer Notwendigkeit
zur sozialen und
menschlichen Destruktion führen ...
[1] Randomisation:
Ist die zufallsmäßige
Aufteilung einer größeren Anzahl von Versuchspersonen oder
Versuchstieren in 2 oder mehrere Gruppen
[Prüf- (Verum-) und
Kontrollgruppe]. Umgangssprachlich kann man den Begriff Randomisation
auch mit "Auslosen" übersetzen.
Man braucht die Randomisation bei
der Durchführung von statistischen Testverfahren.
Dr.med.Helmut Kienle (1923-1983),
Institut für angewandte Erkenntnistheorie
und
medizinische Methodologie eV (IFAEMM) in Freiburg im Breisgau/Bad Krozingen bemerkt dazu:
www.ifaemm.com/
„... Wenn nun aber ein Staat oder
wenn ein anderer öffentlich beauftragter Treuhänder
(Behörde,
Kasse, Kammer)
nur Medikamente anerkennt, die in randomisierten
oder
doppelblinden Studien geprüft sind, und wenn dadurch
der Arzneimittelschatz
beschnitten wird, so bedeutet dies einen
unsachgemäßen
und unnötigen
Eingriff in drei Grundrechte:
1. Die Freiheit von
Wissenschaft und Forschung
2. Die ärztliche Therapiefreiheit
3. Selbstbestimmungsrecht des Patienten
Hinzu kommt das ethische Problem:
In randomisierten Studien werden
die Kontrollpatienten
in einem hohen Prozentsatz schlechter versorgt …“
Aus: Helmut Kienle: Komplementärmedizin - Schulmedizin,
Wissenschaftsstreit
am Ende des 20. Jahrhunderts"
Schatthauer Verlag, 1994
Web Links:
www.ifaemm.com/
http://de.wikipedia.org/wiki/Randomisierung
http://de.wikipedia.org/wiki/Randomisierte%2C_kontrollierte_StudieWe
http://de.wikipedia.org/wiki/Blindstudie
http://de.wikipedia.org/wiki/Statistik
http://de.wikipedia.org/wiki/Zufall
INFOS:
Statistik Glossar & Allerlei
>>>
Rat suchen - Illusion der Gewissheit
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ZITATE
Christian Bachmann:Was nicht sein darf
>>>
LEISTUNGEN:
Angewandte
Allgemeinmedizin & Geriatrie
>>>
Dr. med. Gerhard Kienle
(22. November 1923 in Madrid; † 2. Juni 1983 in Herdecke)
war ein deutscher anthroposophischer Arzt, Neurologe, Gesundheitspolitiker
und Wissenschaftstheoretiker.
Er war Hauptbegründer des Gemeinschaftskrankenhauses
Herdecke (1969 in der Stadt Witten/Herdecke im Ortsteil Westende eingeweiht, das erste anthroposophisch ausgerichtete Krankenhaus in Deutschland)
und der Universität Witten/Herdecke
(die erste und bis heute
einzige Voll-Universität in privater Trägerschaft in Deutschland).
Der Sohn einer Diplomatenfamilie wuchs in Madrid auf und zog 1940
nach Berlin.
1945-1948 studierte er an
der Universität Tübingen
Medizin und promovierte dort.
1953 wurde er Assistent an der Nervenklinik
der Universität Tübingen.
1963-1968 war er neurologischer
Oberarzt unter Prof. Duus am Krankenhaus Nordwest in Frankfurt am
Main.
In dieser Zeit verfasste er eine freie Habilitation über
den nichteuklidischen Sehraum des Menschen.
1968 war er an der Grundsteinlegung
des Gemeinschaftskrankenhauses Herdecke beteiligt, das 1969 eingeweiht
werden konnte.
In den 1970er Jahren setzte er sich für die umstrittene
gesetzliche Verankerung und wirtschaftliche Erstattungsfähigkeit
der homöopathischen, naturheilkundlichen, und anthroposophisch
erweiterten Medizin im deutschen Gesundheitswesen ein.
In seiner Rolle
als wissenschaftlicher Gutachter des Arzneimittelausschusses des Bundestages
hatte er die methodenpluralistische Fassung des Arzneimittelgesetzes
von 1976 im positiven Sinne mitzuverantworten.
1982 war er maßgeblicher Mitbegründer der
Universität Witten/Herdecke als erste freie Universität
der Bundesrepublik Deutschland.
In seinen Büchern kritisierte Gerhard Kienle
den vorherrschenden Glauben in die Übertragbarkeit von Ergebnissen
aus Tierversuchen mit Medikamenten auf den Menschen, indem er prinzipielle
Unterschiede zwischen Mensch und Tier aufzeigte und unzulässige
Argumentationen zugunsten von Tierversuchen aufzudecken suchte, wiewohl
er nicht prinzipiell gegen diese Versuche war.
Werke:
1) Die optischen Wahrnehmungsstörungen und die nicht-euklidische
Struktur des Sehraums, Stuttgart 1968
2) Arzneimittelsicherheit und
Gesellschaft, Schattauer, Stuttgart 1974
3) Christentum und Medizin. Vorträge, Urachhaus
4) Die Zulassung
von Arzneimitteln und der Widerruf von Zulassungen nach dem Arzneimittelgesetz
von 1976, mit R. Burkhardt, Stuttgart 1982
5) Der Wirksamkeitsnachweis
für Arzneimittel. Analyse einer Illusion, mit R. Burkhardt, Stuttgart
1983
6) Die ungeschriebene Philosophie Jesu, Urachhaus
Literatur:
1)
Peter Selg: "Gerhard Kienle - Leben und Werk. (Band 1: Eine Biographie.
Band 2: Ausgewählte Aufsätze und Vorträge)" Verlag am Goetheanum. Dornach.
2003. ISBN 3-7235-1165-1
2)
Peter Selg: "Anfänge anthroposophischer Heilkunst. Ita Wegman,
Friedrich Husemann, Eugen Kolisko, Frederik Willem Zeylmans van Emmichoven,
Karl König, Gerhard Kienle. (Pioniere der Anthroposophie; Band
18)" Philosophisch-Anthroposophischer Verlag am Goetheanum. Dornach.
2000. ISBN 3-7235-1088-4
3) Peter Selg: "Die Würde des Menschen
und die Humanisierung der Medizin. Aufsätze und Vorträge von Gerhard
Kienle" Verlag des ITA WEGMAN INSTITUS 2009