
		  
          „Wenn 
            also von jemandem     
          klinische Versuche am Patienten 
		   
          verlangt werden 
            –
            die
damit
          „Versuche am Menschen“ sind –
            so postuliert er eine Aufopferungspflicht des Patienten
für die 
            Allgemeinheit ...
          
           
          
          Eine Aufopferungspflicht (die mit erheblichem Risiko verbunden sein kann)
für den Nutzen anderer Menschen ist verfassungsrechtlich nicht verankert.
          
          
          Wenn eine Behörde außerhalb der ethisch und gesetzlich geforderten 
          Aufopferungspflicht
die Durchführung von „Versuchen am Menschen“ zur 
          Voraussetzung dafür macht, dass
bestimmte Arzneimittel dem Arzt zur 
          Erfüllung seines Behandlungsauftrages zur Verfügung stehen,
dann übt 
          sie einen Zwang aus, durch den die Versuchsperson Mittel zum Zweck 
          wird.
Dieser Vorgang fällt aber 
          unter Kants Definition der Unmoral.
          
          
          Wenn 
            Versuche in der geforderten Form z.B. durch Randomisation
		  [1] -
bei der 
            immer ein gesamthaftes Patientenkollektiv erfasst werden muss –
zur Folge haben können,
dass einer Anzahl von Patienten aus wissenschaftlichen 
            Gründen
das Leben gerettet wird, so fordert der Staat zum Todschlag 
            auf;
wenn er Versuche fordert oder auch nur indirekt begünstigt,
die 
            ein tödliches Risiko mit sich bringen können, so ist dies
Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge.
          
          
          
          Die 
            Tötung eines Menschen – sei es durch aktive Tätigkeit 
            oder
durch Unterlassung – wird rechtlich als Totschlag aufgefasst.
          
          
          Da der Tod mit zum Versuchsziel gehört (andernfalls würde 
            der randomisierte
Versuch gar nicht durchgeführt),
          besteht auch 
            ein Vorsatz. Er ist somit
integrierender Bestandteil der Versuchsordnung ...
          
          
          
          Jedes 
            sozial wirksame Modell, das im Widerspruch zur BEOBACHTUNG,
ERFAHRUNG, 
            URTEILSKRAFT und KREATIVITÄT des ARZTES steht,
muss mit innerer Notwendigkeit
          zur sozialen und
menschlichen Destruktion führen ...
		  
		  
 
          [1] Randomisation:
		  
          
           Ist die zufallsmäßige 
            Aufteilung einer größeren Anzahl von Versuchspersonen oder 
            Versuchstieren in 2 oder mehrere Gruppen
[Prüf- (Verum-) und 
            Kontrollgruppe]. Umgangssprachlich kann man den Begriff Randomisation 
            auch mit "Auslosen" übersetzen.
Man braucht die Randomisation bei 
            der Durchführung von statistischen Testverfahren.
		  
		  
		  Dr.med.Helmut Kienle (1923-1983),
		  
          Institut für angewandte Erkenntnistheorie 
            und
medizinische Methodologie eV (IFAEMM) in Freiburg im Breisgau/Bad Krozingen bemerkt dazu:
		  
		  www.ifaemm.com/
          
		  „... Wenn nun aber ein Staat oder 
            wenn ein anderer öffentlich beauftragter Treuhänder
(Behörde, 
            Kasse, Kammer)
          nur Medikamente anerkennt, die in randomisierten
oder 
            doppelblinden Studien geprüft sind, und wenn dadurch
          der Arzneimittelschatz 
            beschnitten wird, so bedeutet dies einen
unsachgemäßen 
            und unnötigen
            Eingriff in drei Grundrechte:  
            
          
          
          1. Die Freiheit von 
		  Wissenschaft und Forschung
		  2. Die ärztliche Therapiefreiheit
          
		  3. Selbstbestimmungsrecht des Patienten
          
            Hinzu kommt das ethische Problem:
          
          
            In randomisierten Studien werden 
            die Kontrollpatienten
in einem hohen Prozentsatz schlechter versorgt …“
          
          
          
          Aus: Helmut Kienle: Komplementärmedizin - Schulmedizin,
Wissenschaftsstreit 
            am Ende des 20. Jahrhunderts"
Schatthauer Verlag, 1994
		  Web Links:
		  
		  www.ifaemm.com/
            http://de.wikipedia.org/wiki/Randomisierung
            http://de.wikipedia.org/wiki/Randomisierte%2C_kontrollierte_StudieWe
            http://de.wikipedia.org/wiki/Blindstudie
            
            
		  http://de.wikipedia.org/wiki/Statistik
            http://de.wikipedia.org/wiki/Zufall
		  
          
		  INFOS:
		  Statistik Glossar & Allerlei
           
      
      >>>
		  Rat suchen - Illusion der Gewissheit 
          
      
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		  ZITATE
Christian Bachmann:Was nicht sein darf
      >>>
		  
		  LEISTUNGEN:
          Angewandte 
          
          Allgemeinmedizin &  Geriatrie
            
          
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          Dr. med. Gerhard Kienle
          (22. November 1923 in Madrid; † 2. Juni 1983 in Herdecke)
            war ein deutscher anthroposophischer Arzt, Neurologe, Gesundheitspolitiker 
            und Wissenschaftstheoretiker.
          
          Er war Hauptbegründer des Gemeinschaftskrankenhauses 
            Herdecke (1969 in der Stadt Witten/Herdecke im Ortsteil Westende eingeweiht, das erste anthroposophisch ausgerichtete Krankenhaus in Deutschland) 
            und der Universität Witten/Herdecke
          (die erste und bis heute 
            einzige Voll-Universität in privater Trägerschaft in Deutschland).
          
            Der Sohn einer Diplomatenfamilie wuchs in Madrid auf und zog 1940 
            nach Berlin.
          1945-1948 studierte er an
          der Universität Tübingen 
            Medizin und promovierte dort.
          1953 wurde er Assistent an der Nervenklinik 
            der Universität Tübingen.
          1963-1968 war er neurologischer 
            Oberarzt unter Prof. Duus am Krankenhaus Nordwest in Frankfurt am 
            Main. 
          In dieser Zeit verfasste er eine freie Habilitation über 
            den nichteuklidischen Sehraum des Menschen.
          1968 war er an der Grundsteinlegung 
            des Gemeinschaftskrankenhauses Herdecke beteiligt, das 1969 eingeweiht 
            werden konnte.
          
          In den 1970er Jahren setzte er sich für die umstrittene 
            gesetzliche Verankerung und wirtschaftliche Erstattungsfähigkeit 
            der homöopathischen, naturheilkundlichen, und anthroposophisch 
            erweiterten Medizin im deutschen Gesundheitswesen ein.
          In seiner Rolle 
            als wissenschaftlicher Gutachter des Arzneimittelausschusses des Bundestages 
            hatte er die methodenpluralistische Fassung des Arzneimittelgesetzes 
            von 1976 im positiven Sinne mitzuverantworten.
          
          1982 war er maßgeblicher Mitbegründer der 
            Universität Witten/Herdecke als erste freie Universität 
            der Bundesrepublik Deutschland.
          
          In seinen Büchern kritisierte Gerhard Kienle 
            den vorherrschenden Glauben in die Übertragbarkeit von Ergebnissen 
            aus Tierversuchen mit Medikamenten auf den Menschen, indem er prinzipielle 
            Unterschiede zwischen Mensch und Tier aufzeigte und unzulässige 
            Argumentationen zugunsten von Tierversuchen aufzudecken suchte, wiewohl 
            er nicht prinzipiell gegen diese Versuche war.
		  
Werke:
            1) Die optischen Wahrnehmungsstörungen und die nicht-euklidische 
            Struktur des Sehraums, Stuttgart 1968
          2) Arzneimittelsicherheit und 
            Gesellschaft, Schattauer, Stuttgart 1974
            3) Christentum und Medizin. Vorträge, Urachhaus
          4) Die Zulassung 
            von Arzneimitteln und der Widerruf von Zulassungen nach dem Arzneimittelgesetz 
            von 1976, mit R. Burkhardt, Stuttgart 1982
          5) Der Wirksamkeitsnachweis 
            für Arzneimittel. Analyse einer Illusion, mit R. Burkhardt, Stuttgart 
            1983
          6) Die ungeschriebene Philosophie Jesu, Urachhaus
		  
Literatur:
            1)
            Peter Selg: "Gerhard Kienle - Leben und Werk. (Band 1: Eine Biographie. 
            Band 2: Ausgewählte Aufsätze und Vorträge)" Verlag am Goetheanum. Dornach. 
          2003. ISBN 3-7235-1165-1
            2)
            Peter Selg: "Anfänge anthroposophischer Heilkunst. Ita Wegman, 
            Friedrich Husemann, Eugen Kolisko, Frederik Willem Zeylmans van Emmichoven, 
            Karl König, Gerhard Kienle. (Pioniere der Anthroposophie; Band 
            18)" Philosophisch-Anthroposophischer Verlag am Goetheanum. Dornach. 
            2000. ISBN 3-7235-1088-4
3) Peter Selg: "Die Würde des Menschen 
		  und die Humanisierung der Medizin. Aufsätze und Vorträge von Gerhard 
		  Kienle" Verlag des ITA WEGMAN INSTITUS 2009